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In seiner Praxis nimmt sich der Therapeut Zeit, um aktuelle Gesetzestexte gründlich zu studieren.

17. Juli 2026 • theracomplete

Was die neue Regierung für Therapiepraxen plant: 2026

Erfahre, was die neue Regierung für Therapiepraxen plant. Wichtige Reformen und finanzielle Änderungen ab 2026 erwarten dich. Jetzt lesen!

In seiner Praxis nimmt sich der Therapeut Zeit, um aktuelle Gesetzestexte gründlich zu studieren.

Die neue Bundesregierung plant mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) tiefgreifende Reformen, die Therapiepraxen in Deutschland direkt treffen. Ab April 2026 sinken die Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 %, und psychotherapeutische Leistungen sollen zurück in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden. Gleichzeitig werden Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden ab 2027 mit einer Vergütungskopplung an die Grundlohnsumme konfrontiert, die faktisch einer Kürzung gleichkommt. Dazu kommen neue digitale Pflichten, allen voran die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Was das konkret für deine Praxis bedeutet, liest du hier.


Was die neue Regierung für Therapiepraxen plant: Finanzielle Änderungen

Die geplanten Vergütungsreformen sind der härteste Einschnitt für Therapiepraxen seit Jahren. Die Honorarkürzung von 4,5 % ab April 2026 klingt zunächst überschaubar. In der Praxis kann sie laut pessimistischen Szenarien jedoch zu einer Reinertragsminderung von bis zu 26 % pro Jahr führen, weil gleichzeitig Zuschläge wie die Vergütung für Kurzzeittherapien wegfallen.

Für Heilmittelerbringer kommt eine weitere Belastung hinzu. Die Vergütung wird ab 2027 an die Grundlohnsummenentwicklung gekoppelt, minus einem Prozentpunkt. Das bedeutet: Steigen die Praxiskosten schneller als die Grundlohnsumme, wächst die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr ein Stück weiter.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben scharfe Kritik an der Berechnungsmethode geäußert. Die Kürzungen basieren auf einem Vergleich mit durchschnittlichen Einnahmen anderer Facharztgruppen, ohne aktuelle Orientierungspunktwert-Erhöhungen zu berücksichtigen. Das verzerrt das Bild erheblich.

Wie sich die Zahlen auf deine Praxis auswirken

Die folgende Tabelle zeigt, welche Veränderungen konkret geplant sind und was sie für den Praxisalltag bedeuten:

ÄnderungGeplanter ZeitpunktAuswirkung auf die Praxis
Honorarkürzung um 4,5 %Ab April 2026Geringerer Reinertrag, besonders bei hohem GKV-Anteil
Wegfall von Kurzzeittherapie-ZuschlägenAb April 2026Weniger Flexibilität bei der Therapieplanung
Rückführung in die MGVAb 2026Budgetierung, Regressrisiko bei Überschreitung
Vergütungskopplung an GrundlohnsummeAb 2027Faktische Kürzung bei steigenden Praxiskosten
Pflicht zur TI-AnbindungOktober 2027Investitionsbedarf, Prozessanpassung nötig

Wer heute noch keine Liquiditätsreserve aufgebaut hat, sollte das jetzt angehen. Die Sparmaßnahmen der GKV-Reform treffen Praxen mit hohem GKV-Anteil besonders hart.

Profi-Tipp: Lass deine Praxisfinanzen jetzt von einem Steuerberater mit Erfahrung im Gesundheitswesen durchrechnen. Ein realistisches Szenario für 2026 und 2027 hilft dir, frühzeitig gegenzusteuern, bevor die Kürzungen wirksam werden.


Wie wirken sich die neuen Regelungen auf psychotherapeutische Praxen aus?

Die Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die MGV ist das gravierendste Element der Reform für niedergelassene Psychotherapeuten. Das Budgetierungssystem verhindert, dass Leistungen über bestimmte Richtwerte hinaus vergütet werden. Praxen werden dadurch gezwungen, Patienten abzuweisen oder Therapiefrequenzen zu reduzieren, um nicht unter die Regressgrenzen zu fallen.

Experten der Bundespsychotherapeutenkammer warnen vor einer Reduktion des ambulanten Versorgungsangebots um bis zu 25 %, wenn die Reform wie geplant umgesetzt wird. Das ist keine abstrakte Zahl. Das bedeutet, dass einer von vier Therapieplätzen wegfallen könnte.

„Die geplanten Einsparungen könnten langfristig Folgekosten durch steigende Krankschreibungen und Rentenzugänge bei psychisch Kranken verursachen.“ Experten gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt

Die Kritik aus Fachverbänden ist deutlich. Hier die zentralen Punkte, die BPtK, KBV und weitere Verbände öffentlich benennen:

  • Wartezeiten steigen weiter. Prognosen sprechen von durchschnittlich 15 Monaten Wartezeit auf einen Therapieplatz, wenn die Kapazitäten sinken.
  • Weiterbildungsfinanzierung gefährdet. Viele Ausbildungsinstitute finanzieren sich über GKV-Leistungen. Kürzungen treffen also auch den Nachwuchs.
  • Versorgungslücken in ländlichen Regionen. Dort, wo Praxen ohnehin schon dünn gesät sind, verschärft sich die Lage am stärksten.
  • Verbände fordern Globalbudgets. Statt Einzelkürzungen sollen Investitionen in Prävention und strukturierte Versorgungsmodelle die Lösung sein.

Ein kleiner positiver Aspekt: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im März 2026 beschlossen, dass probatorische Sitzungen künftig auch während einer stationären Krankenhausbehandlung in der niedergelassenen Praxis oder per Video stattfinden können. Das lockert räumliche Beschränkungen und eröffnet neue Möglichkeiten für die Praxisplanung.

Wer mehr zu den politischen Änderungen für Heilmittelerbringer lesen möchte, findet dort eine detaillierte Übersicht der aktuellen Entwicklungen.


Welche digitalen Anforderungen bringt die neue Gesundheitspolitik mit sich?

Die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist auf Oktober 2027 verschoben worden. Das klingt nach ausreichend Zeit. Aber wer die Erfahrungen anderer Praxen kennt, weiß: Die technische Umsetzung dauert länger als geplant, und die Einarbeitung kostet zusätzlich Zeit.

Die eVerordnung ist dabei das konkreteste Risiko im Alltag. Formale Fehler bei der Bearbeitung können sofort zum Honorarausfall führen. Das ist kein theoretisches Problem. Praxisinhaber unterschätzen regelmäßig, wie schnell ein Bearbeitungsfehler die Liquidität belastet.

Eine frühe und sorgfältige Anpassung der Praxisprozesse kann Liquiditätsrisiken deutlich mindern. Wer jetzt in förderbare Digitalisierung investiert, sichert sich außerdem mögliche Fördermittel, bevor Fristen ablaufen.

Schritt für Schritt zur TI-Anbindung

  1. Bestandsaufnahme machen. Welche Hardware und Software sind bereits vorhanden? Was muss ersetzt oder ergänzt werden?
  2. Anbieter vergleichen. Mehrere TI-Konnektoren und Praxisverwaltungssysteme sind auf dem Markt. Hol dir mindestens zwei Angebote ein.
  3. Schulung einplanen. Rechne mit mindestens einem halben Tag Einarbeitungszeit pro Mitarbeiter für neue digitale Abläufe.
  4. eVerordnung testen. Führe die eVerordnung zunächst parallel zur Papierverordnung ein, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
  5. Prozesse dokumentieren. Halte fest, wer in deiner Praxis welche Schritte bei der eVerordnung übernimmt. Klare Zuständigkeiten verhindern Fehler.

Profi-Tipp: Lass dich von deinem Softwareanbieter aktiv über Updates zur TI-Anbindung informieren. Viele Anbieter bieten kostenlose Webinare an, die konkrete Fehlerquellen bei der eVerordnung zeigen. Das spart im Ernstfall bares Geld.


Was können Therapeuten und Praxisinhaber jetzt konkret tun?

Die Regierungspläne sind beschlossen. Abwarten ist keine Strategie. Wer jetzt handelt, kann die wirtschaftlichen Folgen abfedern und seine Praxis langfristig stabil halten.

Die wichtigsten Handlungsfelder im Überblick:

  • Privatangebote ausbauen. Bereits 50 % der befragten Praxen wandeln GKV-Therapieplätze in Selbstzahler- oder Privatangebote um. Das sichert Einnahmen, verringert aber das Versorgungsangebot für gesetzlich Versicherte. Wer diesen Weg geht, sollte das bewusst und mit klarer Kommunikation tun.
  • Terminplanung überdenken. Kürzere Wartezeiten und eine bessere Auslastung lassen sich durch digitale Terminbuchungssysteme erreichen. Das reduziert auch den Verwaltungsaufwand.
  • Wirtschaftlichkeit regelmäßig prüfen. Setze dir feste Zeitpunkte im Jahr, an denen du Einnahmen, Kosten und Auslastung analysierst. Quartalsweise ist sinnvoll.
  • Weiterbildung sichern. Wer in Weiterbildung investiert, bleibt attraktiv für Fachkräfte und kann neue Leistungsfelder erschließen, zum Beispiel im Bereich Prävention oder betriebliche Gesundheitsförderung.
  • Politisch aktiv bleiben. Verbände wie die BPtK oder der Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE) brauchen Mitglieder, die sich einbringen. Deine Stimme zählt bei Anhörungen und Petitionen.
  • Digitale Sichtbarkeit aufbauen. Praxen, die online gut auffindbar sind, füllen Therapieplätze schneller und gewinnen leichter neue Mitarbeiter. Das ist kein Luxus mehr, sondern ein wirtschaftlicher Faktor.

Wer wirtschaftlich kämpft, findet in der Analyse zu den Herausforderungen für Therapiepraxen 2026 konkrete Hintergründe und Einordnungen.


Wichtige Erkenntnisse

Die neue Gesundheitspolitik trifft Therapiepraxen auf mehreren Ebenen gleichzeitig: sinkende Honorare, Budgetierung und neue digitale Pflichten erfordern jetzt aktives Handeln, nicht erst 2027.

ThemaDetails
Honorarkürzung ab April 20264,5 % weniger Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, mit möglichem Reinertragsverlust von bis zu 26 %.
Rückführung in die MGVBudgetierung zwingt Praxen, Patientenzahlen zu begrenzen und Regressrisiken aktiv zu managen.
Vergütungskopplung für HeilmittelAb 2027 wächst die Lücke zwischen Praxiskosten und Vergütung jedes Jahr, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
TI-Anbindung bis Oktober 2027Frühzeitige Planung verhindert Liquiditätsrisiken durch Fehler bei der eVerordnung.
Privatangebote als AuswegViele Praxen stellen GKV-Plätze auf Selbstzahler um, was kurzfristig hilft, aber die Versorgungslücke vergrößert.

Was ich nach Jahren in der Praxisberatung wirklich denke

Ich beobachte seit Jahren, wie Therapiepraxen auf politische Reformen reagieren. Meistens zu spät. Die aktuelle Debatte um das BStabG ist dabei keine Ausnahme.

Was mich diesmal wirklich besorgt: Die Kombination aus Honorarkürzung, Budgetierung und digitalen Pflichten trifft Praxen gleichzeitig auf drei Fronten. Einzeln wäre jede Änderung handhabbar. Zusammen können sie eine Praxis in echte Schwierigkeiten bringen, besonders wenn der GKV-Anteil hoch ist und die Rücklagen fehlen.

Ich habe Praxen erlebt, die die TI-Anbindung auf die lange Bank geschoben haben und dann unter Zeitdruck teure Fehler gemacht haben. Und ich habe Praxen gesehen, die frühzeitig auf Privatangebote umgestellt haben, ohne ihren Patientenstamm darüber zu informieren. Beides hat Vertrauen gekostet.

Mein ehrlicher Rat: Schau dir deine Zahlen jetzt an. Nicht irgendwann. Jetzt. Und dann entscheide, welche der drei Fronten du zuerst angehen willst. Wer versucht, alles auf einmal zu lösen, löst meistens nichts richtig.

Was ich außerdem für unterschätzt halte: die Macht der Verbände. Die BPtK hat in der Vergangenheit Reformen tatsächlich beeinflusst. Wer Mitglied ist und sich einbringt, ist nicht machtlos. Politische Entwicklungen können sich noch ändern, besonders wenn die Versorgungslücken sichtbar werden.

Und noch etwas: Digitale Sichtbarkeit ist kein Marketingthema. Sie ist ein wirtschaftliches Fundament. Praxen, die online gut aufgestellt sind, füllen Lücken schneller und gewinnen leichter Fachkräfte. Das ist in Zeiten von Kürzungen kein Nice-to-have.

— Shirin


Wie Theracomplete Therapiepraxen jetzt unterstützt

Die neuen Regierungspläne bringen Druck von mehreren Seiten. Theracomplete hilft Therapiepraxen dabei, genau dort gegenzusteuern, wo es am meisten bringt: bei der digitalen Sichtbarkeit, der Mitarbeitergewinnung und der Entlastung im Praxisalltag.

Ob du eine professionelle Website für deine Therapiepraxis brauchst, die Patienten und Bewerber gleichermaßen anspricht, oder ob du wissen möchtest, wo deine Praxis digital gerade steht, mit dem kostenlosen Praxis Online Check bekommst du eine ehrliche Einschätzung ohne Umwege. Und wer trotz Fachkräftemangel qualifizierte Mitarbeiter gewinnen will, findet bei Theracomplete auch dort konkrete Unterstützung beim Recruiting. Schau dir die Leistungen für Therapiepraxen an und vereinbare ein erstes Gespräch.


FAQ

Was bedeutet die Rückführung in die MGV für meine Praxis?

Psychotherapeutische Leistungen werden wieder budgetiert. Das bedeutet, dass du ab einem bestimmten Leistungsvolumen keine volle Vergütung mehr erhältst und Regressrisiken aktiv managen musst.

Ab wann gilt die Honorarkürzung für Psychotherapeuten?

Die Kürzung von 4,5 % gilt ab April 2026 und ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Gleichzeitig fallen Zuschläge wie die Kurzzeittherapievergütung weg.

Wann müssen Therapiepraxen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein?

Die Pflicht zur TI-Anbindung gilt ab Oktober 2027. Frühzeitige Planung ist empfehlenswert, da Fehler bei der eVerordnung sofort zu Honorarausfällen führen können.

Dürfen Praxen GKV-Plätze in Privatangebote umwandeln?

Ja, das ist rechtlich möglich. Allerdings verschärft es die Versorgungslage für gesetzlich Versicherte. Praxen sollten diese Entscheidung transparent kommunizieren und die Auswirkungen auf ihren Patientenstamm berücksichtigen.

Was können Heilmittelerbringer gegen die Vergütungskopplung tun?

Direkt gegen die gesetzliche Regelung lässt sich wenig ausrichten. Sinnvoll ist es, Praxiskosten zu analysieren, Effizienzpotenziale zu heben und über Verbände wie den DVE politischen Druck aufzubauen.

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Erstellt von TheraComplete