Die TI-Pflicht in der Heilmittelbranche bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung aller Heilmittelerbringer, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden und damit Verordnungen sowie Patientendaten sicher digital auszutauschen. Betroffen sind alle Praxen aus Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Die Anschlusspflicht wurde verschoben auf den 1. Oktober 2027, doch wer jetzt wartet, riskiert organisatorischen Stress kurz vor der Frist. Dieser Leitfaden zeigt dir, was du konkret tun musst, was es kostet und wie du die Umsetzung ohne Chaos in deinen Praxisalltag integrierst.
Was sind die aktuellen Fristen zur TI-Pflicht in der Heilmittelbranche?
Die Frist zur verpflichtenden TI-Anbindung für Heilmittelerbringer ist nicht mehr der 1. Januar 2026. Der Gesetzgeber hat die Anschlusspflicht auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Das Jahr 2027 gilt dabei als Übergangsjahr, in dem die elektronische Verordnung (eVO) schrittweise eingeführt wird.

Diese Verschiebung ist kein Freifahrtschein. Sie gibt Praxen Zeit, sich technisch vorzubereiten, ohne gleichzeitig den laufenden Betrieb zu gefährden. Wer die 21 Monate Fristverlängerung sinnvoll nutzt, steht am 1. Oktober 2027 entspannt da.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Die Verpflichtung zur TI-Anbindung ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V), konkret aus den Regelungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ergänzend dazu legt die Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden die konkreten Bedingungen fest. Die Gematik GmbH ist als nationale Agentur für digitale Medizin für den Betrieb und die Weiterentwicklung der TI zuständig.
Folgende gesetzliche Eckpunkte sind für dich als Praxisinhaber relevant:
- SGB V § 291: Regelt die elektronische Gesundheitskarte und deren Nutzung in der TI
- SGB V § 360: Verpflichtet Heilmittelerbringer zur Nutzung der elektronischen Verordnung
- Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Schafft die Grundlage für die TI-Anbindung außerhalb der Arztpraxen
- Rahmenvertrag nach § 125 SGB V: Regelt die Vergütung der TI-Pauschalen für Heilmittelerbringer
Wichtige Termine auf einen Blick
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | Ursprüngliche Anschlusspflicht (wurde verschoben) |
| Ende Juni 2026 | Pflichtiger Wechsel auf ECC-fähige Karten (eHBA und SMC-B) |
| 1. Oktober 2027 | Neue verbindliche Anschlusspflicht für alle Heilmittelerbringer |
| Ab 2027 | Schrittweise Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) |

Der Kartenwechsel bis Ende Juni 2026 ist dabei kein optionaler Schritt. Alte RSA-Karten sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr TI-kompatibel. Wer dann noch mit veralteter Hardware arbeitet, kann TI-Dienste schlicht nicht mehr nutzen.
Welche technischen Anforderungen gelten für die TI-Anbindung?
Die TI-Anbindung besteht aus mehreren technischen Komponenten, die zusammenspielen müssen. Keine Sorge: Du musst kein IT-Experte sein, um das zu verstehen. Aber du solltest wissen, was du brauchst und was du nicht brauchst.
TI-Gateway oder Konnektor vor Ort?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie deine Praxis an die TI angebunden werden kann.
Der klassische Weg war der Konnektor, ein Gerät, das direkt in der Praxis steht und die Verbindung zur TI herstellt. Dieses Modell erfordert Hardwarewartung, Updates und bei Ausfall sofortige Handlung deinerseits.
Der neuere Weg ist das TI-Gateway. Dabei steht die Technik im Rechenzentrum des Anbieters. Deine Praxis verbindet sich über das Internet mit diesem Gateway. Das bedeutet: keine Hardware vor Ort, keine Wartung, keine Ausfälle durch defekte Geräte in der Praxis. Besonders für kleine Praxen ist das ein echter Vorteil, weil der administrative Aufwand deutlich sinkt. Der Trend in der Heilmittelbranche geht klar in Richtung TI-Gateway.
Welche Karten und Ausweise brauchst du?
Zwei Karten sind für die TI-Anbindung zwingend erforderlich:
- eHBA (elektronischer Heilberufe-Ausweis): Das ist dein persönlicher digitaler Ausweis als Therapeut. Er identifiziert dich als zugelassene Fachkraft und ermöglicht das Signieren von Dokumenten.
- SMC-B (Security Module Card Typ B): Das ist der Praxisausweis. Er identifiziert deine Einrichtung gegenüber der TI und ist an deinen Standort gebunden.
Ein häufiges Missverständnis in interdisziplinären Praxen: Viele glauben, sie bräuchten für jede Berufsgruppe einen eigenen TI-Anschluss. Das stimmt nicht. Eine SMC-B reicht pro Standort, auch wenn Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden unter einem Dach arbeiten. Das spart Kosten und technischen Aufwand.
Sicherheit: Der Wechsel zu ECC-Verschlüsselung
Die TI arbeitet mit hochsicherer Verschlüsselung. Bis Ende Juni 2026 musst du deine alten RSA-Karten gegen neue ECC-fähige Karten tauschen. ECC steht für Elliptic Curve Cryptography und ist der aktuelle Sicherheitsstandard. RSA-Karten sind ab 2026 nicht mehr kompatibel. Wer diesen Wechsel verpasst, kann keine TI-Dienste mehr nutzen, auch wenn der Rest der Infrastruktur stimmt.
Profi-Tipp: Beantrage deinen eHBA und die SMC-B frühzeitig über deine zuständige Kammer oder deinen Verband. Die Bearbeitungszeiten können mehrere Wochen betragen. Wer im Frühjahr 2026 anfängt, hat genug Puffer für den Kartenwechsel bis Ende Juni.
Wie wird die TI-Anbindung in der Heilmittelbranche finanziert?
Die gute Nachricht zuerst: Die TI-Anbindung wird nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlt. Der GKV-Spitzenverband erstattet Heilmittelerbringern die laufenden Kosten über monatliche Pauschalen.
Aktuelle Pauschalen für 2026
Die Finanzierung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Zum einen gibt es eine institutionsbezogene Pauschale pro Institutionskennzeichen (IK), zum anderen eine personenbezogene Pauschale pro eHBA. Die monatliche Gesamtsumme beträgt 221,74 Euro, aufgeteilt in 213,75 Euro pro IK und 7,99 Euro pro eHBA (Stand 2026).
| Pauschale | Betrag pro Monat |
|---|---|
| TI-Pauschale pro IK | 213,75 Euro |
| eHBA-Pauschale pro eHBA | 7,99 Euro |
| Gesamtsumme | 221,74 Euro |
Diese Beträge sind das Ergebnis einer erfolgreichen Intervention der Heilmittelverbände. Ursprünglich waren die Pauschalen niedriger angesetzt. Die Verbände haben nachverhandelt und eine Anpassung durchgesetzt, die die tatsächlichen Kosten besser abdeckt.
Was bedeutet das für deine Praxis konkret?
Für eine kleine Einzelpraxis mit einem IK und einem eHBA ergibt sich eine monatliche Erstattung von 221,74 Euro. Das deckt in vielen Fällen die laufenden Kosten für das TI-Gateway vollständig oder zumindest weitgehend. Größere Praxen mit mehreren Therapeuten und mehreren eHBAs erhalten entsprechend mehr.
Einmalige Anschaffungskosten, etwa für Software oder Einrichtung, werden separat berücksichtigt. Dein TI-Anbieter oder Verband kann dir genaue Zahlen für deine Situation nennen. Informationen zu förderbarer Digitalisierung für Therapiepraxen helfen dir dabei, den Überblick zu behalten.
Für mittlere Praxen mit mehreren Standorten lohnt sich eine genaue Kalkulation. Jeder Standort benötigt eine eigene SMC-B und damit eine eigene IK-Pauschale. Das kann die Erstattung deutlich erhöhen und die Investition wirtschaftlich attraktiv machen. Mehr dazu, wie sich digitale Infrastruktur auf die Wirtschaftlichkeit von Praxen auswirkt, liest du im verlinkten Beitrag.
Wie setzt du die TI-Anbindung erfolgreich in deiner Praxis um?
Rund 43 % der Heilmittelerbringer haben 2026 konkrete Schritte zur TI-Anbindung eingeleitet oder planen dies aktiv. 47 % begrüßen die Fristverlängerung. Das zeigt: Die Branche ist in Bewegung, aber noch nicht am Ziel. Wer jetzt handelt, gehört zu den Praxen, die 2027 entspannt in den Betrieb starten.
Simeon Ruck vom Verband Heilmittelsoftware rät ausdrücklich dazu, die TI-Anbindung aktiv anzugehen, um organisatorische Mehrbelastung bei kurzfristiger Planung zu vermeiden. Wer bis 2027 wartet und dann in drei Wochen alles auf einmal regeln will, schafft sich selbst ein Problem.
Schritt für Schritt zur TI-Anbindung
- Bestandsaufnahme: Prüfe, ob deine aktuelle Praxissoftware TI-fähig ist oder ein Update benötigt. Frag deinen Softwareanbieter direkt.
- Karten beantragen: Beantrage eHBA und SMC-B über deine Kammer oder deinen Berufsverband. Plane mindestens vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit ein.
- TI-Anbieter wählen: Entscheide dich für ein TI-Gateway oder einen Konnektor. Für die meisten kleinen und mittleren Praxen ist das Gateway die praktischere Wahl.
- Vertrag abschließen: Schließe einen Vertrag mit einem zugelassenen TI-Anbieter ab. Achte auf Laufzeit, Kündigungsfristen und den Umfang des Supports.
- Installation und Test: Lass die Anbindung einrichten und teste alle Funktionen vor dem Echtbetrieb. Dazu gehört das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die Kommunikation über KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
- Team schulen: Erkläre deinen Mitarbeitern, wie die neuen Abläufe funktionieren. Besonders der Umgang mit der eVO und der eGK braucht kurze Einweisung.
Profi-Tipp: Starte mit einem Testlauf in ruhigen Praxiszeiten, zum Beispiel freitagnachmittags. So kannst du Fragen klären, ohne dass der Betrieb leidet.
Was bringt die TI wirklich?
Ein verbreitetes Vorurteil ist, dass die TI nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Das Gegenteil ist der Fall: Richtig umgesetzt erleichtert die TI Prüfpflichten und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Praxen, Ärzten und Krankenkassen. Die eVO ersetzt das Papierrezept vollständig. KIM ermöglicht sichere digitale Kommunikation mit Arztpraxen. Beide Funktionen reduzieren Rückfragen, Postlaufzeiten und Fehler bei der Verordnungsabwicklung. Toralf J. Beier vom VPT sieht die TI-Pflichtverlängerung als Chance, technische Hürden abzubauen und betont das Potenzial der eVerordnung zur Entlastung im Praxisalltag.
Wie die Digitalisierung in Therapiepraxen konkret mehr Effizienz und Sichtbarkeit bringt, zeigt ein eigener Beitrag von Theracomplete.
Wichtige Erkenntnisse
Die TI-Pflicht in der Heilmittelbranche ist ab dem 1. Oktober 2027 verbindlich, wird über monatliche GKV-Pauschalen von 221,74 Euro mitfinanziert und lässt sich mit frühzeitiger Planung ohne Betriebsunterbrechung umsetzen.
| Thema | Details |
|---|---|
| Verbindliche Frist | Die TI-Anschlusspflicht gilt ab dem 1. Oktober 2027 für alle Heilmittelerbringer. |
| Kartenwechsel | Bis Ende Juni 2026 müssen eHBA und SMC-B auf ECC-fähige Karten gewechselt werden. |
| Finanzierung | Der GKV-Spitzenverband erstattet monatlich 221,74 Euro pro IK und eHBA. |
| Technische Wahl | Das TI-Gateway entlastet kleine Praxen von Hardwarewartung und ist die empfohlene Lösung. |
| Frühzeitige Planung | Wer jetzt beginnt, vermeidet Stress und doppelten Aufwand kurz vor der Frist. |
Meine Einschätzung zur TI-Pflicht: Chance, keine Last
Ich beobachte seit einiger Zeit, wie die Diskussion rund um die TI in der Heilmittelbranche geführt wird. Und ich finde: Viele Praxen unterschätzen, was hier gerade passiert.
Die Verschiebung auf Oktober 2027 ist kein Zeichen dafür, dass die TI unwichtig ist. Sie ist ein Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber die Branche nicht überfordern will. Das ist eine faire Geste. Aber sie verführt dazu, das Thema auf die lange Bank zu schieben. Das wäre ein Fehler.
Wer die TI nur als Pflicht betrachtet, verpasst den eigentlichen Nutzen. Die eVO bedeutet: kein Papierrezept mehr, keine unleserlichen Handschriften, keine Rückfragen beim Arzt, weil die Verordnung unklar ist. KIM bedeutet: sichere digitale Kommunikation, die Faxgeräte endlich überflüssig macht. Das sind keine kleinen Verbesserungen. Das sind echte Entlastungen im Alltag.
Ich rate jedem Praxisinhaber: Sieh die TI nicht als bürokratische Hürde, sondern als Infrastruktur, die deinen Alltag langfristig leichter macht. Wer jetzt plant, hat Zeit, Fehler zu korrigieren und das Team in Ruhe einzuarbeiten. Wer wartet, hat 2027 keinen Puffer mehr. Die digitalen Prozesse für Praxen, die heute noch optional wirken, werden morgen Standard sein. Besser, du bist dabei, wenn der Wandel kommt, als danach.
— Shirin
Theracomplete unterstützt dich bei der Praxisdigitalisierung
Die TI-Anbindung ist ein wichtiger Schritt. Aber sie ist nur ein Teil einer umfassenderen digitalen Aufstellung deiner Praxis. Theracomplete hilft Therapiepraxen dabei, nicht nur rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch online sichtbar zu werden, neue Patienten zu gewinnen und administrative Abläufe zu vereinfachen. Von der Praxis-Webseite über lokale Suchmaschinenoptimierung bis hin zu digitalen Prozessautomatisierungen: Theracomplete kennt die spezifischen Herausforderungen von Physio-, Ergo- und Logopädiepraxen aus der Praxis. Schau dir die Leistungen für Therapiepraxen an und finde heraus, wie du deine Praxis Schritt für Schritt digital aufstellst.
FAQ
Was ist die TI-Pflicht für Heilmittelerbringer?
Die TI-Pflicht verpflichtet alle Heilmittelerbringer, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden, um Verordnungen und Patientendaten sicher digital auszutauschen. Die Anschlusspflicht gilt ab dem 1. Oktober 2027.
Bis wann muss ich auf ECC-Karten umsteigen?
Der Wechsel von RSA- auf ECC-fähige eHBA und SMC-B Karten muss bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein. Danach sind alte Karten nicht mehr TI-kompatibel.
Wer zahlt die TI-Anbindung für Heilmittelpraxen?
Der GKV-Spitzenverband erstattet monatlich 213,75 Euro pro IK und 7,99 Euro pro eHBA, also insgesamt 221,74 Euro. Diese Pauschalen decken in vielen Praxen die laufenden Kosten weitgehend ab.
Brauche ich für jede Berufsgruppe in meiner Praxis einen eigenen TI-Anschluss?
Nein. Eine SMC-B pro Standort reicht aus, auch wenn mehrere Heilmittelberufe unter einem Dach arbeiten. Das gilt für interdisziplinäre Praxen mit Physio-, Ergo- und Logopädie gleichermaßen.
Was ist der Unterschied zwischen TI-Gateway und Konnektor?
Ein Konnektor steht als Gerät direkt in der Praxis und erfordert Wartung vor Ort. Ein TI-Gateway läuft im Rechenzentrum des Anbieters und entlastet die Praxis vollständig von Hardwarepflege und Updates.
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Erstellt von TheraComplete