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Eine Ärztin informiert sich im Handbuch über die TI-Software für ihre Praxis.

17. Juli 2026 • theracomplete

Software in der Praxis mit TI-Pflicht: Was du nutzen darfst

Erfahre, welche Softwares du in deiner Praxis mit einer TI-Pflicht noch nutzen darfst. Triff fundierte Entscheidungen für deine Praxissoftware.

Eine Ärztin informiert sich im Handbuch über die TI-Software für ihre Praxis.

Zulässige Software für Praxen mit TI-Pflicht ist jede Lösung, die technisch mit der Telematikinfrastruktur (TI) kompatibel ist und gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen von gematik und KBV erfüllt. Die Frage, welche Softwares du in deiner Praxis mit einer TI-Pflicht noch nutzen darfst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind drei Faktoren: die technische Anbindung über einen zugelassenen Konnektor, die Unterstützung der Pflichtanwendungen wie eRezept, eAU und KIM sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach DSGVO und BSI-Grundschutz. Wer diese Kriterien kennt, trifft bei der Softwarewahl deutlich bessere Entscheidungen und vermeidet teure Fehler.


Was bedeutet TI-Pflicht für Praxissoftware?

Die Telematikinfrastruktur ist das gesetzlich vorgeschriebene digitale Netzwerk für das deutsche Gesundheitswesen. Sie verbindet Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sicher miteinander. Wer als Leistungserbringer an der gesetzlichen Krankenversicherung teilnimmt, ist zur Anbindung verpflichtet.

Für Praxissoftware bedeutet das konkret: Sie muss über einen zugelassenen TI-Konnektor kommunizieren können. Zusätzlich braucht jede Praxis einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sowie eine SMC-B-Karte für die Praxisidentifikation. Ohne diese Hardwarekomponenten kann keine Software die TI-Pflichtanwendungen ausführen, egal wie gut sie sonst ist.

Die gematik ist die nationale Agentur für digitale Medizin und definiert, welche technischen Standards Software erfüllen muss. Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) ergänzt diese Vorgaben durch praxisspezifische Anforderungen, etwa in der KBV-Richtlinie zur IT-Sicherheit. Beide Stellen veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Anforderungskataloge.

Seit Juni 2026 gibt es den TI-Score als Orientierung, der Praxisverwaltungssysteme auf einer Skala von A bis E bewertet. Er basiert auf Selbstauskünften der Hersteller und zeigt, welche Softwarelösungen die TI-Schnittstellen für eRezept, ePA und eMedikationsliste unterstützen. Das ist ein guter erster Überblick, ersetzt aber keine eigene Prüfung.

Technische Mindestanforderungen im Überblick

Folgende Komponenten muss deine Praxis bereitstellen, damit Software überhaupt TI-konform betrieben werden kann:

  • TI-Konnektor: Zugelassenes Hardwaregerät oder ab 2027 ein Cloud-Konnektor (TI-Gateway), das die verschlüsselte Verbindung zur TI herstellt
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): Persönlicher Ausweis für jeden behandelnden Therapeuten oder Arzt zur Authentifizierung
  • SMC-B-Karte: Institutionskarte für die Praxis als Ganzes, notwendig für den Praxiszugang zur TI
  • Kompatibles Praxisverwaltungssystem (PVS): Software, die die TI-Schnittstellen technisch unterstützt und regelmäßig aktualisiert wird
  • Stabile Internetverbindung: Mindestbandbreite gemäß gematik-Vorgaben, üblicherweise DSL 16 Mbit/s oder besser

Profi-Tipp: Prüfe vor dem Kauf einer neuen Software immer, ob der Anbieter eine aktive Zertifizierung durch die gematik vorweisen kann. Ein Zertifikat allein reicht nicht. Frag gezielt nach dem letzten Update-Datum und dem Supportmodell.


Welche Softwaretypen darf ich in meiner Praxis weiterhin nutzen?

Praxen mit TI-Pflicht dürfen grundsätzlich jede Software einsetzen, die entweder direkt TI-Pflichtanwendungen abbildet oder als ergänzendes System keine TI-Schnittstelle benötigt. Die Grenze verläuft nicht zwischen „erlaubt“ und „verboten“, sondern zwischen „TI-pflichtig“ und „TI-unabhängig“.

Folgende Softwarekategorien sind in der Praxis relevant:


  1. Praxisverwaltungssysteme (PVS): Das Herzstück jeder Praxis. Ein PVS muss die TI-Pflichtanwendungen direkt integrieren. Dazu gehören eRezept, eAU, KIM und ab 2025 die elektronische Patientenakte (ePA). Systeme ohne diese Integration sind für Kassenpraxen nicht mehr ausreichend.



  2. KIM (Kommunikation im Medizinwesen): KIM ist seit 2021 Pflicht für den sicheren Versand medizinischer Dokumente und ersetzt Fax und unsichere E-Mail vollständig. Seit 2023 gilt die Pflicht auch für den Empfang. KIM wird direkt in kompatible PVS integriert und ist kein separates Programm.



  3. eRezept-Software: Das eRezept ist seit 2024 für alle verschreibungspflichtigen Medikamente verpflichtend. Ausnahmen bestehen noch bei bestimmten Heilmittelverordnungen, die teilweise auf Papierbasis weiterlaufen. Dein PVS muss das eRezept nativ unterstützen.



  4. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung): Über 95 % der Arztpraxen nutzen die eAU bereits. Die Anzahl elektronisch übermittelter Bescheinigungen ist um 22 % auf 370 Millionen gestiegen. Das zeigt: Die eAU ist längst kein Pilotprojekt mehr, sondern gelebter Standard.



  5. Terminplanung und Patientenkommunikation: Terminplanungssoftware, Patientenportale und Erinnerungssysteme benötigen keine direkte TI-Anbindung, solange sie keine medizinischen Dokumente über die TI versenden. Sie dürfen weiterhin frei gewählt werden, müssen aber DSGVO-konform sein.



  6. Abrechnungssoftware: Abrechnungssysteme für die KV-Abrechnung müssen mit dem PVS kompatibel sein. Viele Anbieter integrieren Abrechnung direkt ins PVS. Eigenständige Abrechnungslösungen sind zulässig, wenn sie die Daten sicher und standardkonform übertragen.



  7. Dokumentenmanagementsysteme (DMS): Für die Ablage von Befunden, Verordnungen und Patientenakten dürfen weiterhin separate DMS genutzt werden. Wichtig ist die DSGVO-konforme Datenhaltung, idealerweise auf Servern in Deutschland oder der EU.


Besonderheiten für Heilmittelerbringer und Privatpraxen

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden unterliegen einer eigenen Regelung. Der TI-Anschluss wird für Physiotherapiepraxen ab Oktober 2027 verpflichtend. Das gibt dir noch Zeit zur Vorbereitung, aber keine Zeit zum Abwarten. Privatpraxen ohne Kassenzulassung sind von der TI-Pflicht formal ausgenommen, profitieren aber von freiwilliger Anbindung für ePA und eRezept.

Mehr zu den politischen Änderungen für Heilmittelerbringer findest du im Theracomplete-Blog.


Wie erkenne ich, ob meine Praxissoftware die TI-Pflicht erfüllt?

Die Frage ist berechtigt und wird in vielen Praxen zu spät gestellt. Ein einfacher Test: Öffne die Einstellungen deines PVS und prüfe, ob eRezept, eAU und KIM als aktive Module vorhanden sind. Fehlen diese, ist dein System nicht TI-konform.

Bewertungskriterien im Vergleich

KriteriumWas du prüfen solltest
TI-Score-BewertungLiegt dein PVS bei A oder B? Alles ab C sollte kritisch hinterfragt werden
SchnittstellenunterstützungWerden eRezept, eAU, KIM und ePA aktiv unterstützt?
Update-ZyklusWie schnell liefert der Anbieter Sicherheitsupdates nach gematik-Vorgaben?
ZertifikatsverwaltungÜberwacht die Software ablaufende Zertifikate automatisch?
SupportmodellGibt es einen dedizierten TI-Support mit definierten Reaktionszeiten?
BetriebsmodellLokal installiert oder betreuter Fernbetrieb? Beide haben unterschiedliche Sicherheitsanforderungen

Der TI-Score bewertet Praxisverwaltungssysteme auf Basis von Herstellerangaben und ist seit Juni 2026 öffentlich zugänglich. Er ist ein guter Startpunkt, aber kein Ersatz für einen echten Praxistest. Experten warnen ausdrücklich davor, die technische Wertung allein ohne Praxistauglichkeitstests zu übernehmen. Ein System mit TI-Score A kann im Praxisalltag trotzdem umständlich sein.

Die Wahl des Betriebsmodells beeinflusst Sicherheit und Supportaufwand erheblich. Ein lokal betriebenes System gibt dir mehr Kontrolle, erfordert aber eigene IT-Kompetenz. Ein betreuter Fernbetrieb lagert Verantwortung aus, schafft aber Abhängigkeit vom Anbieter. Beide Modelle sind zulässig, solange die Betriebsform den Sicherheitsanforderungen der KBV entspricht.

Profi-Tipp: Bitte deinen Softwareanbieter schriftlich um eine Bestätigung, dass sein System die aktuellen gematik-Anforderungen erfüllt. Diese Dokumentation schützt dich im Streitfall und ist Teil eines ordentlichen IT-Sicherheitskonzepts.

Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: die ePA. Die elektronische Patientenakte stellt höhere Anforderungen an die Zugriffsrechte und Datenverschlüsselung als eAU oder eRezept. Nicht jedes PVS, das eRezept unterstützt, ist auch vollständig ePA-tauglich. Prüfe das separat.


Welche Schritte sind für den sicheren Softwareeinsatz mit TI-Pflicht notwendig?

Der Übergang zur TI-konformen Softwareumgebung ist kein einmaliges Projekt. Er ist ein laufender Prozess, der Planung, Schulung und regelmäßige Wartung erfordert. Wer das unterschätzt, steht irgendwann ohne funktionierende TI-Anbindung da.

Schritt 1: Bestandsaufnahme der IT-Infrastruktur

Bevor du neue Software kaufst, prüfe, was du bereits hast. Welche Softwarelösungen laufen in deiner Praxis? Welche sind TI-fähig, welche nicht? Erstelle eine einfache Liste mit Softwarename, Version, letztem Update und TI-Kompatibilität. Das dauert einen halben Tag und spart Wochen an Verwirrung später.

Schritt 2: TI-Anbindung und Sicherheitskonzept planen

Ein strukturierter Auswahlprozess umfasst neben der Kompatibilitätsprüfung auch die Bewertung von Fortbildungsangeboten, Dokumentation und Eskalationsmanagement. Plane außerdem den Übergang vom Hardware-Konnektor zum Cloud-Konnektor. Ab 2027 soll der TI-Gateway den klassischen Hardware-Konnektor ablösen. Wer jetzt in teure Hardware investiert, sollte die Restlaufzeit genau kennen.

Schritt 3: Team schulen und einbinden

Mangelnde Personalqualifikation führt zu ineffizienten Workarounds und Sicherheitsrisiken. Das ist keine Frage der Software, sondern der Menschen, die sie bedienen. Schulungen sind notwendig, damit eRezept und eAU im Praxisalltag reibungslos funktionieren. Plane mindestens eine halbtägige Einführung für alle Mitarbeiter und wiederhole sie bei jedem größeren Update.

Schritt 4: Dokumentation und Wartung sicherstellen

Folgende Punkte gehören in dein laufendes IT-Management:

  • Zertifikatsüberwachung: eHBA und SMC-B-Karten haben Ablaufdaten. Trage sie in deinen Kalender ein, mindestens drei Monate vor Ablauf.
  • Update-Protokoll: Dokumentiere jeden Software-Update mit Datum, Version und ausführender Person.
  • Datensicherung: Tägliche Backups sind Pflicht. Prüfe monatlich, ob die Wiederherstellung funktioniert.
  • Notfallplan: Was passiert, wenn die TI-Verbindung ausfällt? Definiere klare Abläufe für den Papierbetrieb als Fallback.
  • Datenschutzfolgenabschätzung: Bei Einführung neuer Software, die Patientendaten verarbeitet, ist eine DSGVO-konforme Bewertung Pflicht.

Die häufige Vernachlässigung von Updates und Zertifikatsabläufen ist einer der häufigsten Gründe, warum Praxen plötzlich ohne funktionierende TI-Anbindung dastehen. Das ist vermeidbar.

Schritt 5: Prozessintegration konsequent umsetzen

Technische Verfügbarkeit allein reicht nicht. Der digitale Mehrwert entsteht erst durch konsequente Prozessintegration, zum Beispiel bei ePA und eRezept. Das bedeutet: Arbeitsabläufe anpassen, Verantwortlichkeiten klären und regelmäßig prüfen, ob die Software tatsächlich so genutzt wird, wie sie gedacht ist. Mehr dazu, wie du Praxisprozesse automatisieren kannst, findest du im Theracomplete-Blog.


Wichtige Erkenntnisse

Zulässige Praxissoftware unter TI-Pflicht muss technisch kompatibel sein, aktiv gewartet werden und durch konsequente Prozessintegration im Praxisalltag verankert sein.

ThemaDetails
TI-Kompatibilität prüfenNutze den TI-Score als ersten Überblick, teste aber immer auch die Praxistauglichkeit.
Pflichtanwendungen kenneneRezept, eAU und KIM sind für Kassenpraxen verpflichtend und müssen im PVS integriert sein.
Heilmittelerbringer beachtenPhysiotherapeuten müssen sich ab Oktober 2027 an die TI anschließen. Jetzt ist die richtige Zeit zur Vorbereitung.
Updates und Zertifikate verwaltenAblaufende Zertifikate und fehlende Updates sind die häufigste Ursache für TI-Ausfälle in der Praxis.
Team einbindenSchulungen sind kein optionaler Zusatz, sondern Voraussetzung für einen sicheren Softwarebetrieb.

Meine Einschätzung: Wo Praxen bei der Softwarewahl wirklich stolpern

Ich beobachte immer wieder dasselbe Muster: Praxen wählen Software nach dem TI-Score und wundern sich dann, warum der Alltag trotzdem holprig läuft. Der Score bewertet technische Schnittstellen, nicht die Bedienbarkeit. Ein System mit Score A kann eine Oberfläche haben, die dein Team täglich frustriert.

Der zweite Fehler ist die Unterschätzung des Supports. Viele Anbieter versprechen schnelle Reaktionszeiten, liefern aber im Ernstfall nur eine Hotline mit langen Wartezeiten. Frag vor dem Kauf konkret: Wie lange dauert es im Schnitt, bis ein TI-Problem gelöst wird? Gibt es einen dedizierten Ansprechpartner? Wer diese Fragen nicht beantworten kann, ist kein verlässlicher Partner.

Dazu kommt die Investitionsfalle beim Konnektor. Wer jetzt noch einen teuren Hardware-Konnektor kauft, ohne die Restlaufzeit zu kennen, riskiert eine unnötige Ausgabe kurz vor dem Übergang zum Cloud-Konnektor ab 2027. Ein gut implementierter Cloud-Konnektor kann langfristig IT-Kosten senken, stellt aber höhere Anforderungen an das interne Sicherheits- und Zugriffsmanagement. Das ist kein Argument dagegen, sondern ein Argument für frühzeitige Planung.

Was wirklich funktioniert: eine nüchterne Bestandsaufnahme, ein realistischer Zeitplan und ein Team, das die neuen Prozesse versteht. Digitalisierung in der Praxis ist kein Selbstläufer. Aber sie ist machbar, wenn man sie als Organisationsprojekt begreift und nicht nur als IT-Projekt.

— Shirin


Theracomplete unterstützt dich bei der digitalen Praxisaufstellung

Die TI-Pflicht ist nur ein Teil der digitalen Anforderungen, die auf Therapiepraxen zukommen. Wer gleichzeitig mehr Patienten erreichen, neue Mitarbeiter gewinnen und administrative Abläufe entlasten möchte, braucht mehr als nur konforme Software. Theracomplete begleitet Therapiepraxen bei genau diesem Schritt: von der professionellen Praxiswebseite über gezielte Sichtbarkeit in Suchmaschinen bis hin zu digitalen Prozessen, die den Praxisalltag spürbar erleichtern. Schau dir gerne die Leistungen von Theracomplete an und finde heraus, wie wir deine Praxis konkret unterstützen können.


FAQ

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur ist das gesetzlich vorgeschriebene digitale Netzwerk im deutschen Gesundheitswesen, das Praxen, Apotheken und Krankenkassen sicher verbindet. Sie wird von der gematik betrieben und ist Grundlage für Pflichtanwendungen wie eRezept, eAU und KIM.

Welche Software ist für Kassenpraxen mit TI-Pflicht zwingend erforderlich?

Kassenpraxen benötigen ein Praxisverwaltungssystem, das eRezept, eAU und KIM unterstützt. Seit 2024 ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend, KIM seit 2021 für den Versand und seit 2023 auch für den Empfang.

Darf ich weiterhin separate Terminplanungs- oder Abrechnungssoftware nutzen?

Ja. Software, die keine medizinischen Dokumente über die TI versendet, benötigt keine direkte TI-Anbindung. Sie muss aber DSGVO-konform betrieben werden und kompatibel mit deinem PVS sein.

Ab wann gilt die TI-Pflicht für Physiotherapeuten?

Für Physiotherapiepraxen gilt die Anschlusspflicht an die Telematikinfrastruktur ab Oktober 2027. Die Vorbereitung sollte aber deutlich früher beginnen, da Hardwarebeschaffung und Softwareauswahl Zeit brauchen.

Was passiert, wenn meine Software die TI-Anforderungen nicht erfüllt?

Praxen, die nicht an die TI angebunden sind oder Pflichtanwendungen nicht nutzen, riskieren Honorarkürzungen durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die genauen Sanktionen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband.

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Erstellt von TheraComplete